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Mit Ressourcen ökonomisch umgehen, also nicht nur den Gewinn maximieren, sondern auch der sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden – dies sollte eigentlich das Ziel von wirtschaftlichem Handeln sein. Es wird zur Zeit wieder viel über TTIP, CETA und TISA geredet, dies ist die Schaffung von größeren Freihandelsräumen. Freier Handel hört sich zunächst gut an. Auch wenn er gewisse Fallen hat – es gibt regionale Veränderungen und die wirtschaftliche „Vollsortimenter-Region“ geht in die internationale Arbeitsteilung über; dann muss vieles plötzlich juristisch geregelt werden. Dabei stellt sich die Frage derTeilungder wirtschaftlichen Wertschöpfung. Aber was hat dies mit der Waiblinger Kommunalpolitik zu tun? „Kommunale Selbstverwaltung heißt auch Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Kommunen verantworten die Leistungen der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die im Europäischen Recht akzeptierte kommunale Organisation der Daseinsvorsorge wird durch die Marktzugangsverpflichtung im Rahmen von Freihandelsabkommen ausgehöhlt. Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Sozialdienstleistungen, ÖPNV, Krankenhäuser oder Kultur und Bildung Regeln der Liberalisierung unterworfen werden, würde das die kommunale Selbstverwaltung in Frage stellen“ (Deutscher Städtetag).

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