Erklärung der Fraktion Alternative Liste Waiblingen:
Seit 14. April 2009 liegen die Pläne für die neue Neckarbrücke zwischen Remseck und Mühlhausen öffentlich aus, auch im Waiblinger Rathaus. Bis zum 13. Mai können die Waiblinger BürgerInnen die Pläne dort einsehen und bis zum 27. Mai Einspruch dagegen einlegen. Die ALi ruft die BürgerInnen dazu auf, ihre Rechte zu nutzen und einen Einspruch gegen den Bau der Nordostring-Brücke einzulegen. Folgende Gründe bewegen uns zu diesem Aufruf:
Diese neue Neckarbrücke bringt für Waiblingen keinerlei Verkehrsentlastung. Der Verkehr in der jetzt schon sehr stark belasteten Ortschaft Hegnach würde drastisch zunehmen, insbesondere der stark belastende Lkw- Verkehr.
Die mit der Westumfahrung beabsichtigte Wirkung der Entlastung innerstädtischer Straße wird endgültig ad absurdum geführt, der zusätzliche Mehrverkehr würde sich auch wieder auf Tal-, Neustädter-, Damm-, Devizes, Mayenner- und Stuttgarter Straße verteilen.
Ein Nordostring, von manchen auch verniedlichend "Verlängerung der Westumfahrung" genannt, hätte für Waiblingen keinerlei positive Auswirkungen, damit würden wir uns eine Bundesfernstraße auf das Schmidener Feld holen, die weite Teile des Kostesols, des Hartwalds und der Freiflächen durch extreme Lärmbelastungen für die Naherholung zerstört und daneben größte Umweltschäden produziert.
Eine Brücke, die sich in den großen Nordostring einfügen lässt und nur mit diesem einen Sinn ergibt, ist für uns auf keinen Fall akzeptabel. Wir bevorzugen bessere Alternativen für eine neue Neckarbrücke – diese Brücke ist keine Lösung für Hegnach und Waiblingen.
Wir unterstützen die in der ARGE-Nordost zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen, zu denen auch die Waiblinger IfS gehört, und laden die BürgerInnen sehr herzlich zu deren Informationsveranstaltungen am 5. Mai um 19.30 Uhr im Kameralamts-Keller und am 19.Mai um 20 Uhr im Schafhofkeller in Hegnach ein.
Die ALi wird sich dafür einsetzen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Bauvorhaben Neckarbrücke an der jetzt geplanten Stelle zu verhindern und die WaiblingerInnen vor weiteren Lärm- und Feinstaubbelastungen zu schützen.